- Eltern dürfen sich nur in den Schulgebäuden oder auf dem Schulhof aufhalten, wenn sie ihre Kinder bringen oder abholen; oder wenn sie einen Gesprächstermin haben oder etwas im Sekretariat
holen/ hinbringen/ klären müssen. Zu anderen Zeiten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht erwünscht.
- Lehrer stehen während der Unterrichtszeiten den Eltern für Gespräche nicht zur Verfügung. Sprechzeiten mit Lehrkräften können individuell vereinbart werden.
- Selbstständigkeit der Kinder ist wichtig und soll gefördert werden! Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, sollten diese nur bis vor den Pavillon/ das Schulgebäude gebracht werden. Alles
Weitere können die Kinder allein regeln.
- Wenn Eltern Konflikte zwischen Kindern beobachten, sollen sie eine Lehrkraft holen, die sich darum kümmert. Sie sollten insbesondere keine Konflikte zwischen den eigenen und weiteren Kindern
auf dem Schulgelände klären, dies ist Aufgabe der Lehrkräfte bzw. der Kinder selbst.
Einstimmiger Beschluss der Gesamtkonferenz vom 14.03.2016
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