Die Schulkonferenz ist an hessischen Schulen das höchste Beschlussorgan. Das Gremium besteht an unserer Schule aus der Schulleiterin, 5 Lehrkräften und 5 Elternvertretern.
Die Entscheidungsbefugnisse der Schulkonferenz sind im §123 des Hessischen Schulgesetzes geregelt. Darunter fallen unter anderem der Haushalt, das Schulprogramm, die Grundsätze für die
Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote sowie die Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten.